1. Mit Verfügung vom 4. August 2023 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher übler Nachrede infolge Verjährung ein (Ziffer 1). Die Verfahrenskosten von CHF 3'400.00 auferlegte es dem Beschuldigten (Ziffer 2). Zudem wurde er verpflichtet, dem Straf- und Zivilkläger die notwendigen Aufwendungen im Verfahren, bestehend aus den entstandenen Anwaltskosten in der Höhe von CHF 7'852.60, zu entschädigen (Ziffer 3). Dem Beschuldigten wurde keine Entschädigung zugesprochen (Ziffer 4).