2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller (per Einschreiben) - dem Gesuchsgegner (mit den Akten – per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwältin C.________ (EO 22 6308 – per A-Post) Bern, 4. September 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: