4 4.2 Der Gesuchsteller legt in seinem Ausstandsgesuch keine Gründe oder Umstände dar, welche eine Befangenheit des Gesuchsgegners zu begründen vermöchten. Er begründet sein Gesuch einzig damit, dass der Gesuchsgegner befangen sei, weil er sein Erwerbseinkommen vom Kanton Bern beziehe und der Kanton Bern das Regionalgericht finanziere. Insoweit wurde vom Gesuchsgegner zu Recht festgehalten, dass er zwar sein Erwerbseinkommen vom Kanton Bern erhalte, dessen Höhe indes fallunabhängig sei und auch nicht variiere, egal wie im konkreten Fall entschieden werde.