ner sein Erwerbseinkommen vom Kanton Bern erhält, zumal Gegenteiliges nicht 3 ersichtlich ist und auch vom Gesuchsteller nicht geltend gemacht wurde. Mit der verfahrensleitenden Verfügung vom 10. Mai 2023 wurde der Strafbefehl EO 22 6308 der Staatsanwaltschaft vom 27. Juni 2022 indes zufolge formeller Ungültigkeit gestützt auf Art. 356 Abs. 5 StPO aufgehoben und der Fall unter Zurückübertragung der Rechtshängigkeit an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.