2.2 Der Gesuchsgegner bringt dagegen Folgendes vor: Vorab ist diesbezüglich festzuhalten, dass nach hiesiger Auffassung das Ausstandsgesuch verspätet gestellt wurde. Der Beschuldigte wusste seit dem 11.05.2023, dass das Verfahren gegen ihn vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau durch den Unterzeichnenden geführt wird (vgl. Empfangsbestätigung des Beschuldigten der Verfügung vom 10.05.2023 [Track and Trace-Auszug] - eine Verfügung, welche notabene zu Gunsten des Beschuldigten war). Zu diesem Zeitpunkt musste ihm ebenfalls bekannt gewesen sein, dass der Unterzeichnende sein Erwerbseinkommen vom Kanton Bern erhält.