Der Gesuchsgegner leitete das Ausstandsgesuch am 16. August 2023 der Beschwerdekammer in Strafsachen weiter und verfügte, dass am Hauptverhandlungstermin vom 27. September 2023 zurzeit festgehalten werde. Mit Stellungnahme vom 23. August 2023 beantragte der Gesuchsgegner die kostenfällige Abweisung des Ausstandsgesuchs, soweit darauf einzutreten sei. Der Gesuchsteller reichte am 29. August 2023 abschliessende Bemerkungen ein.