Nachdem Gerichtspräsident B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) den Gesuchsteller mit verfahrensleitender Verfügung vom 25. Juli 2023 zur Hauptverhandlung vorgeladen hatte, stellte der Gesuchsteller am 7. August 2023 ein Ausstandsgesuch gegen den Gesuchsgegner sowie alle Gerichtspersonen, welche die Hälfte ihres Erwerbseinkommens vom Kanton Bern beziehen würden. Der Gesuchsgegner leitete das Ausstandsgesuch am 16. August 2023 der Beschwerdekammer in Strafsachen weiter und verfügte, dass am Hauptverhandlungstermin vom 27. September 2023 zurzeit festgehalten werde.