5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutheissen. Der Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 11. Juli 2023 wird aufgehoben und die Anträge der Gemeinde B.________ (Örtlichkeit) auf Umwandlung der Bussen vom 13. Juni 2022, 15. September 2022 sowie 22. November 2022 in Ersatzfreiheitsstrafen werden abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft in der Höhe von CHF 100.00 und des Regionalgerichts in der Höhe von CHF 150.00, insgesamt CHF 250.00, trägt der Kanton Bern.