4. Nach dem Gesagten sind die Voraussetzungen für die Bussenumwandlung nicht erfüllt und die Beschwerde ist gutzuheissen bzw. die Anträge der Gemeinde B.________ (Örtlichkeit) auf Umwandlung der Bussen vom 13. Juni 2022, 15. September 2022 sowie 22. November 2022 in Ersatzfreiheitsstrafen sind abzuweisen (reformatorischer Entscheid).