Gerichtspräsidentin den Beschwerdeführer um Mitteilung bis zum 7. August 2023, ob das Schreiben als Beschwerde entgegenzunehmen und an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiterzuleiten sei. Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 3. August 2023 erklärt hatte, dass er den Entscheid vom 10. Juli 2023 nicht akzeptieren könne, wurde die Eingabe des Beschwerdeführers vom 24. Juli 2023 inkl. Akten zur Bearbeitung an die Beschwerdekammer weitergeleitet. 1.5