die mit Verfügungen der Gemeinde B.________ (Örtlichkeit) vom 13. Juni 2022, 15. September 2022 und 22. November 2022 wegen Widerhandlungen gegen das Abfallreglement gegenüber dem Beschwerdeführer ausgesprochenen Bussen von CHF 35.00, CHF 150.00 und CHF 250.00 in unbedingte Ersatzfreiheitsstrafen von einem, zwei und drei Tagen um. Daraufhin wandte sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. Juli 2023 an das Regionalgericht und erklärte, dass der gefällte Entscheid ungerecht sei und er mit der Angelegenheit nichts zu tun habe.