(Örtlichkeit) in Höhe von CHF 35.00, CHF 150.00 und CHF 250.00 in Ersatzfreiheitsstrafen von einem Tag, zwei Tagen und drei Tagen umgewandelt. Der Beschwerdeführer erhob hiergegen mit Eingabe vom 26. Mai 2023 sinngemäss Einsprache. 1.4 Mit Entscheid PEN 23 411 vom 11. Juli 2023 wandelte das Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) die mit Verfügungen der Gemeinde B.______