(Örtlichkeit) die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) um Umwandlung der genannten Bussen in Ersatzfreiheitsstrafen (resp. um «Bestimmung der Ersatzfreiheitsstrafe»), mit der Begründung, dass die Bussen trotz schriftlicher Mahnungen nicht bezahlt worden seien. 1.3 Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 12. Mai 2023 wurden die ausstehenden Bussen der Gemeinde B.________ (Örtlichkeit) in Höhe von CHF 35.00, CHF 150.00 und CHF 250.00 in Ersatzfreiheitsstrafen von einem Tag, zwei Tagen und drei Tagen umgewandelt.