2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 750.00, den Beschwerdeführern 1-4 unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt und der von ihnen geleisteten Sicherheitsleistung in der Höhe von CHF 1’500.00 entnommen, womit ihnen die geleistete Sicherheit im Umfang von CHF 750.00 zurückerstattet wird. Die verbleibende Hälfte der Kosten von CHF 750.00 trägt der Kanton Bern.