13 Schweizerische Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 14 zu Art. 436 StPO mit weiteren Hinweisen sowie GUIDON, Die Beschwerde gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung, 2011, N. 580). Anspruch auf eine Entschädigung gestützt auf Art. 436 Abs. 3 StPO haben grundsätzlich nicht nur die Beschwerdeführer 1-3 als (teilweise) obsiegende Straf- und Zivilkläger, sondern auch der Beschuldigte. 9.2.2 Im Gegensatz zur beschuldigten Person (Art.