zum Nachfolgenden]). Im Verlauf der Einvernahme konfrontierte die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten damit, dass er von den Beschwerdeführern 1-4 wegen «Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung, mehrfachen Drohungen, Beschimpfungen, übler Nachrede und falscher Anschuldigungen, sexueller Belästigungen, unlauteren Wettbewerbs etc.» angezeigt worden sei (Anmerkung: Hervorhebung durch die Kammer), was eine ganze Menge sei, und fragte ihn, ob etwas davon stimme resp. ob einer der Vorwürfe zutreffe.