(Einkaufszentrum) bzw. offenbar z.T. auch in anderen öffentlichen Bereichen ab. Ein entsprechendes Aufnehmen solcher Szenen erfüllt keine strafrechtlichen Tatbestände. Ob eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Sinne des Zivilrechts vorliegt, hat vorliegend nicht zu interessieren. […] 5. 5.1 Die Beschwerdeführer 1-3 (nachfolgend auch: die Beschwerdeführer) erheben in verfahrensrechtlicher Hinsicht diverse Vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft. Diese habe die Parteien ungleich resp. den Beschuldigten bevorzugt behandelt, was sich u.a. daraus ergebe, dass gegen den Beschuldigten – ungeachtet der ihm