Weiter wird in der Anzeige vom 27.09.2022 erwähnt, dass Herr B.________ unerlaubte Aufnahmen der Herren D+F.________ im Einkaufszentrum I.________ (Einkaufszentrum) und zum Teil ausserhalb gemacht habe. Die Tatbestände gemäss Art. 179 ff. StGB stellen nur das Aufnehmen von nichtöffentlichen Gesprächen und das Aufnehmen (Video) von Sachverhalten aus dem Geheim- und Privatbereich anderer Personen unter Strafe.