Ein Strafantrag gegen die A.________, resp. einen Freund von B.________, welcher F.________ mit dem Tod bedroht haben soll, liegt nicht vor (Art. 180 Abs.1 i.V.m. 30 ff. StGB). Die Anzeige vom 27.09.2022 richtet sich klar und deutlich nur gegen B.________ und gegen keine anderen, auch nicht unbekannte, Personen. Wohl wird in Ziff. 35 der besagten Anzeige vermerkt, dass ein Freund von Herrn B.________ gesagt haben soll, dass er (F.________) Tod sei, wenn er eine Anzeige machen würde. Dies ist im Zusammenhang mit der gesamten Anzeige als reine Information zu werten. Der Wille der Strafverfolgung gegen den entsprechenden Kollegen von Herrn B.___