3.2.3 Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 4 ist gänzlich nicht einzutreten. Er ist bei keinem der in der Nichtanhandnahme beurteilten Strafvorwürfe unmittelbar in eigenen rechtlich geschützten Interessen betroffen (vgl. Einvernahmeprotokoll vom 22. September 2022 S. 5 unten, wonach er wegen Verleumdung, Falschaussage, Beleidigung und Drohung Anzeige erstatte [amtliche Akten pag. 123]; ferner pag. 479, wobei es sich um den Zeitraum vom 8.-11. September 2022 gehandelt haben soll). 3.3 Nicht eingetreten werden kann ferner auf den Antrag, wonach die Beschwerdekammer den Beschuldigten verurteilen solle.