105 Abs. 2 StPO zukommen sollte. Die Strafbestimmungen des AIG verfolgen den Zweck, das verwaltungsrechtliche Kontroll- und Ordnungssystem, welches die Einreise, den Aufenthalt sowie die Erwerbstätigkeit der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz regelt, vor Behinderung, Nichtbeachtung oder Unterlaufen zu schützen (MAURER, in: Orell Füssli Kommentar StGB/JStGB, 21. Aufl. 2022, N. 1 zu Art.