Sinngemäss habe B.________ sie bei den Behörden wider besseres Wissen eines Verbrechens oder Vergehens beschuldigt oder einer strafbaren Handlung angezeigt. Weiter habe B.________ gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) verstossen, indem er im Einkaufszentrum I.________ (Einkaufszentrum) in seinem Geschäft «L.________» [recte: K.________-Geschäft] gratis Zuckerwatte an die Kundschaft abgegeben habe. Sodann sei er eine Scheinehe mit M.________ eingegangen resp. habe gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG; SR 142.20) verstossen. Am 25.09.2022 habe B.______