123 und pag. 479). Zeitgleich mit der hier angefochtenen Verfügung nahm die Staatsanwaltschaft mit separater Verfügung ein Verfahren gegen den Beschwerdeführer 4 wegen mutmasslicher sexueller Belästigung der Schwester des Beschuldigten nicht an die Hand (amtliche Akten pag. 514 ff.). Demgegenüber ergingen am 3. August 2023 vier Strafbefehle: a) gegen den Beschuldigten wegen Beschimpfungen und Drohungen sowie einfacher Körperverletzung zum Nachteil des Beschwerdeführers 1 im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung vom 25. September 2022 (amtliche