Nachdem die Beschwerdeführer 1-4 aufforderungsgemäss eine Sicherheitsleistung von CHF 1'500.00 bezahlt hatten, räumte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer der Generalstaatsanwaltschaft und dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme ein. Mit Verfügung vom 15. September 2023 nahm und gab sie überdies Kenntnis von der Eingabe der Beschwerdeführer 1-4 vom 14. September 2023, mit welcher über eine beim Staatsekretariat für Migration (SEM) eingereichte Anzeige gegen den Beschuldigten wegen Eingehens einer Scheinehe informiert wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft und der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwältin C.______