1. Mit Verfügung vom 6. Juli 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland das von D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 1) und F.________ (Bruder des Beschwerdeführers 1; nachfolgend: Beschwerdeführer 2) gegen B.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen falscher Anschuldigung, Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241), Täuschung der Behörden (Scheinehe), Sachbeschädigung, strafbarer Handlungen gegen den Geheim- und Privatbereich sowie gegen A.________ wegen Drohung initiierte Strafverfahren nicht an die Hand (Genehmigung durch den Stv. Leitendenden Staatsanwalt: 31. Juli 2023).