2 der Akten richtig und angemessen erscheine. Aus diesem Grund werde der Beschwerdeführer gebeten zu prüfen, ob er an der Einsprache festhalten wolle (a.a.O., pag. 9-10). Nach dem sich der Beschwerdeführer innert Frist nicht hatte vernehmen lassen, hielt die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 14. April 2023 am Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Regionalgericht (a.a.O., pag.