3 3. B.________ ist sich nicht gewöhnt, dass er angeschrien wird und dies tat die beschuldigte ohne jegliche Vorwarnung. 4. Die KESB hat nie ein Handyverbot in Zimmer von B.________ verhängt, dies ist frei erfunden, keine Ahnung, was die beschuldigte mit der KESB besprochen haben will…jedenfalls habe ich diesbezüglich keine Information. 5. Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich nur mit Gefährdung der physischen Gesundheit, nicht aber mit der psychischen Gesundheit.