[…] Die Aussagen der Beschuldigten und des Geschädigten sind damit in den wesentlichen Punkten übereinstimmend. B.________ hat sein Handy als Wecker mit in sein Zimmer genommen, obwohl er dies nicht durfte. Als die Beschuldigte dies am nächsten Morgen feststellte, ging sie in sein Zimmer, sprach ihn laut darauf an und hielt bzw. drückte ihn an seinem linken Ohr für höchstens ca. 7 Sekunden. Sie zog ihn dabei – wenn überhaupt – bloss am Anfang etwas am Ohr nach oben. Der Geschädigte spürte dies, es tat ihm jedoch nicht weh. Die Beschuldigte hat den Ablauf so bestätigt, sie habe ihm nicht weh getan oder weh tun wollen.