2 4. 4.1 Die Staatsanwaltschaft begründete die angefochtene Verfügung wie folgt: «Am 22.06.2023 stellte die Mutter des 11 Jahre alten B.________ Strafantrag gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, begangen am 06./07.05.2023 in D.________ (Ortschaft) und konstituierte sich als Privatklägerschaft im Straf- und Zivilpunkt. Die Beschuldigte habe ihren Sohn (Stiefkind) ergriffen, gehalten und «evtl.» leicht an einem Ohr mit der Hand gezogen.