Beschwerde und ersuchte gleichzeitig um unentgeltliche Rechtspflege. Mit Verfügung vom 16. August 2023 wies die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zufolge Aussichtslosigkeit ab. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 31. August 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschuldigte liess sich nicht vernehmen.