2. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 wird nicht eingetreten. 3. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird abgewiesen. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens betreffend den Beschwerdeführer 1 werden bestimmt auf CHF 800.00 und diesem zur Bezahlung auferlegt. 5. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens betreffend den Beschwerdeführer 2 werden bestimmt auf CHF 1'600.00 und diesem zur Bezahlung auferlegt. 6. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.