Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat die Staatsanwaltschaft nach der Entgegennahme bzw. Sicherstellung und noch vor der Durchsuchung der Aufzeichnungen von Amtes wegen weiteren Berechtigten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (vgl. Art. 107 StPO) die Möglichkeit einzuräumen, ein Siegelungsbegehren zu stellen (Urteile des Bundesgerichts 7B_97/2022 vom 28. September 2023 E. 4.2 f. sowie 1B_30/2020 vom 27. Mai 2020 E. 2.3, vgl. auch BGE 140 IV 28 E. 4.3.5). Im Interesse einer beförderlichen Rechtspflege hat sich dabei die Obliegenheit der Strafbehörde, nach allfälligen weiteren Berechtigten zu forschen und ihnen die Ge-