2.2 Ad Beschwerdeführer 1: 2.2.1 In der angefochtenen Verfügung wies die Staatsanwaltschaft die Anträge des Beschwerdeführers 2 auf Entfernung (angeblich) unverwertbarer Beweismittel (Ziffer 1) sowie auf Siegelung ab (Ziffer 2). Der Beschwerdeführer 1 macht geltend, es liege betreffend die verweigerte Siegelung eine Rechtsverweigerung vor. Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden. Raum für den Vorwurf der Rechtsverweigerung besteht im Falle der Untätigkeit der Behörden.