2 Mit Verfügung vom 22. August 2023 eröffnete der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) gestützt auf die Beschwerden die Beschwerdeverfahren BK 23 340, 23 341 und 23 350. Auf den prozessualen Antrag des Beschwerdeführers 1 wurde nicht eingetreten; der prozessuale Antrag (Ziffer 4) des Beschwerdeführers 2 wurde abgewiesen. Dem prozessualen Antrag gemäss Ziffer 3 wurde mit der Edition der amtlichen Akten sinngemäss entsprochen.