Darin beantragte er, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Vorinstanz anzuweisen, die beim Beschuldigten sichergestellten E-Mails zwischen diesem und ihm zu siegeln und aus dem amtlichen Dossier des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten zu entfernen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Weiter stellte er die prozessualen Anträge, die Vorinstanz sei zur Edition der E-Mail- Korrespondenz zwischen ihm und dem Beschuldigten aufzufordern und es seien der Vorinstanz bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens jegliche Handlungen und Ausführungen im Strafverfahren gegen den Beschuldigten