_, am 11. August 2023 Beschwerde ein. Darin beantragte er, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Vorinstanz anzuweisen, die beim Beschuldigten sichergestellten E-Mails zwischen diesem und ihm zu siegeln und aus dem amtlichen Dossier des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten zu entfernen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.