9 anwaltschaft verwiesen werden. Mit Blick auf die Auskunft des vom Beschwerdeführer erwähnten Kontakts bei den BVD in der E-Mail vom 18. August 2023 bestätigt sich, dass das Electronic Monitoring zurzeit selbst mittels GPS- Technologie noch keinen unmittelbaren Schutz von möglichen Opfern garantiert und das Aufbieten und Intervenieren der Polizei eine zu grosse zeitliche Verzögerung bedeutet, um die Verwirklichung von Delikten zu verhindern – selbst bei aktiver Überwachung, für welche im Kanton Bern die gesetzliche Grundlage fehlt.