DyRiAS zeigt an, ob und inwieweit ein Mann für seine aktuelle oder ehemalige Intimpartnerin eine Gefahr darstellt. Genau um diese Thematik geht es in der vorliegenden Konstellation, weshalb auch nachvollziehbar ist, dass der Gutachter dieses Prognoseinstrument angewandt hat. Die Beschwerdekammer kam in ihrem Beschluss BK 23 238 vom 29. Juni 2023 zum Schluss, es liege eine hohe Rückfallgefahr für weitere Drohungen, allenfalls auch körperliche Angriffe vor. Das Gewaltpotential bzw. die Gefährlichkeit des Beschwerdeführers lasse sich nicht abschliessend einschätzen und sei daher auch Gegenstand einer forensisch-psychiatrischen Abklärung.