An dieser Ausgangslage hat sich nichts geändert. Vielmehr bestätigt auch das mittlerweile vorliegende forensischpsychiatrische Vorabgutachten von Dr. med. E.________ vom 21. Juli 2023 die Rückfallgefahr. Im Vorabgutachten wird im Zusammenhang mit der Risikoeinschätzung, welche durch eine Analyse des Verhaltens des Beschwerdeführers anhand des Dynamischen Risikoanalyse System (DyRiAS), einem computergestützten Risikoeinschätzungsinstrument erfolgte, festgehalten, dass der Beschwerdeführer gemäss DyRiAS eine Gesamtsumme von 4 erreiche.