Auf diese dem Beschwerdeführer bekannten Ausführungen kann vorab vollumfänglich verwiesen werden und es wird darauf verzichtet, diese integral wiederzugeben. Auch das Bundesgericht bestätigte in seinem Urteil 7B_331/2023 vom 7. August 2023 die Rückfallgefahr. Es trifft daher nicht zu, dass nebst dem Vorabgutachten keine ergänzenden relevanten Beweismittel vorliegen, auf welche sich die Annahme eines besonderen Haftgrundes gerechtfertigterweise stützen könnte. Nebst den Aussa-