Auch der Vorwurf der häuslichen Gewalt ist unbestritten, ebenso der Umstand, dass der Beschwerdeführer das Opfer entgegen dem Kontaktverbot wiederholt aufgesucht und es teils auch beschimpft und bedroht hatte. Nach wie vor bestritten ist der Vorwurf, dass er das Opfer am 31. Mai 2023 in einer Papeterie in Zürich aufgesucht und ihm mit den Worten «ich nehme dir dis Läbe» gedroht habe. Zudem bestreitet der Beschwerdeführer die neuen Vorwürfe der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung.