vgl. zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 1B_282/2023 vom 16. Juni 2023 E. 2.1). 3.2 Dem Beschwerdeführer wird u.a. vorgeworfen, er habe seine ehemalige Lebenspartnerin (nachfolgend: Opfer), mit welcher er ein gemeinsames Kind hat, mehrfach geschlagen, ihr gedroht und sie trotz Fernhalteverfügungen immer wieder aufgesucht. Das Opfer hat den Beschwerdeführer bereits am 23. Januar 2023 wegen häuslicher Gewalt angezeigt.