Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 16. August 2023 auf eine Stellungnahme und reichte die Akten KZM 23 1036 inkl. Vorakten KZM 23 749 ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrer delegierten Stellungnahme vom 18. August 2023 die Abweisung der Beschwerde.