- Dem Beschwerdeführer sei die Auflage zu erteilen, mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD) gemäss deren Weisungen zu kooperieren sowie erreichbar zu sein. 2.2. Bei Nichteinhalten der Auflagen sei der Beschwerdeführer in Untersuchungshaft zu versetzen. 2.3 Den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD) sei der Auftrag zu erteilen, die beantragten Ersatzmassnahmen zu begleiten und zu kontrollieren sowie die entspre-