Dieser Beschluss wurde vom Bundesgericht mit Urteil 7B_331/2023 vom 7. August 2023 bestätigt. Mit Entscheid vom 31. Juli 2023 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis zum 30. Oktober 2023. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Fürsprecher B.________, am 11. August 2023 Beschwerde ein mit den folgenden Anträgen: «1. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts betreffend Verlängerung von Untersuchungshaft sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei aus der Haft zu entlassen. 2. Eventualiter: