Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete mit Entscheid vom 2. Juni 2023 für zwei Monate Untersuchungshaft an, d.h. bis zum 30. Juli 2023 (die Vorwürfe der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung waren damals noch nicht Gegenstand des Verfahrens). Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 2023 238 vom 29. Juni 2023 ab. Dieser Beschluss wurde vom Bundesgericht mit Urteil 7B_331/2023 vom 7. August 2023 bestätigt.