1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beschimpfung und Drohung, evtl. (versuchter) Nötigung sowie sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete mit Entscheid vom 2. Juni 2023 für zwei Monate Untersuchungshaft an, d.h. bis zum 30. Juli 2023 (die Vorwürfe der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung waren damals noch nicht Gegenstand des Verfahrens).