262 StGB). Das Verunehren einer Leichenfeier ist ähnlich zu verstehen, wobei allerdings zu beachten ist, dass sich die Handlung im Gegensatz zu allen anderen Bestimmungen, bei denen die Tathandlung in einem «Verunehren» besteht, nicht gegen ein physisches, sondern ein soziales Objekt (eine Versammlung) richtet, was die Deutung eng an die jeweiligen sozialen Gebräuche koppelt und dadurch erschwert. Verunehren ist demnach einzugrenzen auf Verhaltensweisen, die die Gefühle der Trauernden grob verletzen.