Beim Verunehren geht es darum, dass die Ruhestätte nicht nach Massgabe der sozialen Normen, die den Umgang damit regeln, behandelt wird. Das Verunehren erfasst nach der Rechtsprechung «Angriffshandlungen, wie etwa das Zerstören und Beschädigen, evtl. auch das Verunreinigen von Gräbern, Grabsteinen und Urnen, aber auch das Verüben von beschimpfendem Unfug auf einem Friedhof». Erforderlich ist ein nach den entsprechenden sozialen Vorstellungen den Toten herabsetzendes Verhalten. Gemeint sind in erster Linie physische Einwirkungen auf die Ruhestätte, sodass blosse Beschimpfungen des Toten den Tatbestand nicht erfüllen werden.