Schliesslich habe die Polizei ihm die Urne abgenommen und der Obhut der Gemeindeverwaltung übergeben. Im vorliegenden Fall gelte es zu beachten, dass in Kulturen, in denen die Einäscherung einer Verstorbenen nicht üblich sei, es zu Schock, Verwirrung und sogar Wut unter den Familienmitgliedern kommen könne, wenn sie eine andere Bestattungsform erwartet hatten. Das Fehlen des Leichnams der Verstorbenen in einem offenen Sarg könne das Gefühl des Verlusts und der Unverbundenheit verstärken und zu einer emotionalen Belastung und Frustration während der Beerdigung führen.